Lehrgangsangebot Kreisausbildung für Feuerwehren des Saale-Holzland-Kreises

Achtung: 

Die Kreisausbildung erfolgt unter definierten Hygienemaßnahmen. 
Die Teilnehmer sind angehalten, das aktuelle Hygienekonzept vorab zu lesen. 
 
 

Voraussetzungen für die Teilnahme an kreislichen Ausbildungsmaßnahmen

Die Teilnahme an kreislichen Ausbildungsmaßnahmen ist an Voraussetzungen gebunden. Die Bestätigung durch den SBM/OBM bildet die Entscheidungsgrundlage über die Einberufung des Angemeldeten. Bei Fehlen der Zugangsvoraussetzungen ist eine Teilnahme an der Ausbildungsmaßnahme nicht möglich. Soweit erforderlich, ist die Bescheinigung über die Atemschutztauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G 26/3 vorzulegen.

 

Lehrgang
 
Voraussetzung
 
Truppmann

 
Mitglied einer FF
Eignung für den Feuerwehrdienst
 
Truppführer



 
abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2
abgeschlossene Atemschutzgeräteträger-Ausbildung
abgeschlossene Sprechfunkerausbildung
Atemschutztauglichkeit nach G 26/3
 
Maschinist LF und TS 8


 
abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2
abgeschlossene Sprechfunkerausbildung
Führerschein für betreffende Fahrzeugklasse
 
Atemschutzgeräteträger


 
abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I gemäß FwDV 2
Atemschutztauglichkeit nach G 26/3
abgeschlossene Sprechfunkerausbildung
 
Sprechfunker
 
abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I gemäß FwDV 2
 
Technische Hilfsleistung
 
abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2
 
Träger von Körperschutz-
ausrüstung

 
abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2
abgeschlossene Atemschutzgeräteträger-Ausbildung
Atemschutztauglichkeit nach G26/3
 
Arbeiten im absturz-
gefährdeten Bereich


 
abgeschlossene Truppmannausbildung nach FwDV 2
Atemschutztauglichkeit nach G26/3 oder gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G41
Verfügbarkeit eines Gerätesatzes Absturzsicherung nach
DIN 14800-17 in der jeweiligen Feuerwehr bzw. ein anderer regelmäßig gesicherter Umgang und Unterweisung nach UVV Feuerwehren
 



TF
Anmeldungen / Plätze
19 / 18
einberufen

Truppführer Trf_2401 Stadtroda

Ausbildungsbeginn: 14.09.2024 07:30Uhr
Ausbildungsort: FF Stadtroda
Anfahrt
Max. Ausbildungsplätze: 18
Min. Ausbildungsstunden: 35 (45min)

Meldeschluß  14.08.2024

Samstag 14.09.2024
Samstag 28.09.2024
Samstag 19.10.2024
Samstag 26.10.2024
Samstag 02.11.2024

TF
Anmeldungen / Plätze
0 / 18
offen

Truppführer Trf_2501 Bürgel

Ausbildungsbeginn: 29.03.2025 07:30Uhr
Ausbildungsort: FF Bürgel
Anfahrt
Max. Ausbildungsplätze: 18
Min. Ausbildungsstunden: 35 (45min)