Lehrgangsangebot Kreisausbildung für Feuerwehren des Saale-Holzland-Kreises
Voraussetzungen für die Teilnahme an kreislichen Ausbildungsmaßnahmen
Die Teilnahme an kreislichen Ausbildungsmaßnahmen ist an Voraussetzungen gebunden. Die Bestätigung durch den SBM/GBM bildet die Entscheidungsgrundlage über die Einberufung des Angemeldeten. Bei Fehlen der Zugangsvoraussetzungen ist eine Teilnahme an der Ausbildungsmaßnahme nicht möglich. Soweit erforderlich, ist die Bescheinigung über die Atemschutztauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G 26/3 vorzulegen.
| Lehrgang | Voraussetzung |
|---|---|
| Truppmann | Mitglied einer FF Eignung für den Feuerwehrdienst |
| Truppführer | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 abgeschlossene Atemschutzgeräteträger-Ausbildung abgeschlossene Sprechfunkerausbildung Atemschutztauglichkeit nach G 26/3 |
| Maschinist LF und TS 8 | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 abgeschlossene Sprechfunkerausbildung Führerschein für betreffende Fahrzeugklasse |
| Atemschutzgeräteträger | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I gemäß FwDV 2 Atemschutztauglichkeit nach G 26/3 abgeschlossene Sprechfunkerausbildung |
| Sprechfunker | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I gemäß FwDV 2 |
| Technische Hilfsleistung | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 |
| Träger von Körperschutz- ausrüstung | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 abgeschlossene Atemschutzgeräteträger-Ausbildung Atemschutztauglichkeit nach G26/3 |
| Arbeiten im absturz- gefährdeten Bereich | abgeschlossene Truppmannausbildung nach FwDV 2 Atemschutztauglichkeit nach G26/3 oder gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G41 Verfügbarkeit eines Gerätesatzes Absturzsicherung nach DIN 14800-17 in der jeweiligen Feuerwehr bzw. ein anderer regelmäßig gesicherter Umgang und Unterweisung nach UVV Feuerwehren |
TF
Anmeldungen / Plätze
21 / 18
geschlossen
Truppführer Trf_2601 Bürgel
Max. Ausbildungsplätze: 18
Min. Ausbildungsstunden: 35 (45min)
Min. Ausbildungsstunden: 35 (45min)
Termine der Ausbildung:
Samstag: 28.03.2026 07:30 Uhr
Samstag: 25.04.2026 07:30 Uhr
Samstag: 09.05.2026 07:30 Uhr
Samstag: 30.05.2026 07:30 Uhr
Samstag: 06.06.2026 07:00 Uhr
TF
Anmeldungen / Plätze
2 / 18
offen
Truppführer Trf_2602 BÜR
Max. Ausbildungsplätze: 18
Min. Ausbildungsstunden: 35 (45min)
Min. Ausbildungsstunden: 35 (45min)
Termine der Ausbildung:
Freitag: 11.09.2026 17:00 Uhr
Samstag: 12.09.2026 07:30 Uhr
Samstag: 19.09.2026 07:30 Uhr
Freitag: 25.09.2026 17:00 Uhr
Samstag: 26.09.2026 07:30 Uhr
Samstag: 10.10.2026 07:00 Uhr BSA TLFKS
Hinweis zum Lehrgang
Zum Theorieunterricht darf keine Einsatzbekleidung getragen werden !!!!!!!!
Für die Theorie Benötigt:
- Schreibunterlagen oder Laptop
Für die Praxisausbildung benötigte PSA :
PSA vollständig, funktionsfähig, gereinigt
- Feuerwehr-Schutzanzug HuPF Teile 1 und 4 oder nach DIN EN 469 Leistungsstufe 2
- Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz
- Feuerwehrschutzhandschuhe BBK II
- Flammschutzhaube
- Feuerwehrschutzschuhwerk
- Feuerwehrhaltegurt
Zum Theorieunterricht darf keine Einsatzbekleidung getragen werden !!!!!!!!