Lehrgangsangebot Kreisausbildung für Feuerwehren des Saale-Holzland-Kreises
Achtung:
Die Kreisausbildung erfolgt unter definierten Hygienemaßnahmen.
Die Teilnehmer sind angehalten, das aktuelle Hygienekonzept vorab zu lesen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an kreislichen Ausbildungsmaßnahmen
Die Teilnahme an kreislichen Ausbildungsmaßnahmen ist an Voraussetzungen gebunden. Die Bestätigung durch den SBM/OBM bildet die Entscheidungsgrundlage über die Einberufung des Angemeldeten. Bei Fehlen der Zugangsvoraussetzungen ist eine Teilnahme an der Ausbildungsmaßnahme nicht möglich. Soweit erforderlich, ist die Bescheinigung über die Atemschutztauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G 26/3 vorzulegen.
Lehrgang | Voraussetzung |
---|---|
Truppmann | Mitglied einer FF Eignung für den Feuerwehrdienst |
Truppführer | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 abgeschlossene Atemschutzgeräteträger-Ausbildung abgeschlossene Sprechfunkerausbildung Atemschutztauglichkeit nach G 26/3 |
Maschinist LF und TS 8 | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 abgeschlossene Sprechfunkerausbildung Führerschein für betreffende Fahrzeugklasse |
Atemschutzgeräteträger | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I gemäß FwDV 2 Atemschutztauglichkeit nach G 26/3 abgeschlossene Sprechfunkerausbildung |
Sprechfunker | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I gemäß FwDV 2 |
Technische Hilfsleistung | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 |
Träger von Körperschutz- ausrüstung | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 abgeschlossene Atemschutzgeräteträger-Ausbildung Atemschutztauglichkeit nach G26/3 |
Arbeiten im absturz- gefährdeten Bereich | abgeschlossene Truppmannausbildung nach FwDV 2 Atemschutztauglichkeit nach G26/3 oder gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G41 Verfügbarkeit eines Gerätesatzes Absturzsicherung nach DIN 14800-17 in der jeweiligen Feuerwehr bzw. ein anderer regelmäßig gesicherter Umgang und Unterweisung nach UVV Feuerwehren |
MA
Anmeldungen / Plätze
35 / 20
offen
Maschinist Ma_2501 Stadtroda
Ausbildungsbeginn: 26.04.2025 07:30Uhr
Ausbildungsort: FF Stadtroda
Anfahrt
Meldeschluss: 25.03.2025
Ausbildungsort: FF Stadtroda
Anfahrt
Meldeschluss: 25.03.2025
Max. Ausbildungsplätze: 20
Min. Ausbildungsstunden: 35 (45min)
Min. Ausbildungsstunden: 35 (45min)
Ausbildungs Termine:
Samstag 26.04.2025
Freitag 02.05.2025
Samstag 03.05.2025
Samstag 10.05.2025
Samstag 31.05.2025
Samstag 07.05.2025