Lehrgangsangebot Kreisausbildung für Feuerwehren des Saale-Holzland-Kreises
Achtung:
Die Kreisausbildung erfolgt unter definierten Hygienemaßnahmen.
Die Teilnehmer sind angehalten, das aktuelle Hygienekonzept vorab zu lesen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an kreislichen Ausbildungsmaßnahmen
Die Teilnahme an kreislichen Ausbildungsmaßnahmen ist an Voraussetzungen gebunden. Die Bestätigung durch den SBM/OBM bildet die Entscheidungsgrundlage über die Einberufung des Angemeldeten. Bei Fehlen der Zugangsvoraussetzungen ist eine Teilnahme an der Ausbildungsmaßnahme nicht möglich. Soweit erforderlich, ist die Bescheinigung über die Atemschutztauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G 26/3 vorzulegen.
| Lehrgang | Voraussetzung |
|---|---|
| Truppmann | Mitglied einer FF Eignung für den Feuerwehrdienst |
| Truppführer | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 abgeschlossene Atemschutzgeräteträger-Ausbildung abgeschlossene Sprechfunkerausbildung Atemschutztauglichkeit nach G 26/3 |
| Maschinist LF und TS 8 | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 abgeschlossene Sprechfunkerausbildung Führerschein für betreffende Fahrzeugklasse |
| Atemschutzgeräteträger | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I gemäß FwDV 2 Atemschutztauglichkeit nach G 26/3 abgeschlossene Sprechfunkerausbildung |
| Sprechfunker | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I gemäß FwDV 2 |
| Technische Hilfsleistung | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 |
| Träger von Körperschutz- ausrüstung | abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 abgeschlossene Atemschutzgeräteträger-Ausbildung Atemschutztauglichkeit nach G26/3 |
| Arbeiten im absturz- gefährdeten Bereich | abgeschlossene Truppmannausbildung nach FwDV 2 Atemschutztauglichkeit nach G26/3 oder gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G41 Verfügbarkeit eines Gerätesatzes Absturzsicherung nach DIN 14800-17 in der jeweiligen Feuerwehr bzw. ein anderer regelmäßig gesicherter Umgang und Unterweisung nach UVV Feuerwehren |
BBK-R
Anmeldungen / Plätze
36 / 36
geschlossen
Realbrandausbildung BBK-R_2502
Max. Ausbildungsplätze: 36
Min. Ausbildungsstunden: 8 (45min)
Min. Ausbildungsstunden: 8 (45min)
Haftungsausschluss:
Mit der Anmeldung zu dem oben genannten Lehrgang im Realbrandcontainer bestätigt der jeweilige Gemeinde- oder Stadtbrandmeister, dass der Saale-Holzland-Kreis keine Haftung für Schäden oder Verluste übernimmt, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Lehrgang entstehen können.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Schäden an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nicht durch den Landkreis ersetzt oder reguliert werden.
Die Lehrgangsteilnehmer erkennen die mit der Ausbildung verbundenen Risiken und Gefahren ausdrücklich an und verzichten auf jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Saale-Holzland-Kreis als Veranstalter und Durchführenden. Durch den Lehrgang entstehende Reisekosten zum Ausbildungsort und zurück zum Standort der jeweiligen Feuerwehr werden nicht durch den Saale-Holzland-Kreis erstatten.
BBK-R
Anmeldungen / Plätze
35 / 36
geschlossen
Realbrandausbildung BBK-R_2503
Max. Ausbildungsplätze: 36
Min. Ausbildungsstunden: 8 (45min)
Min. Ausbildungsstunden: 8 (45min)
Haftungsausschluss:
Mit der Anmeldung zu dem oben genannten Lehrgang im Realbrandcontainer bestätigt der jeweilige Gemeinde- oder Stadtbrandmeister, dass der Saale-Holzland-Kreis keine Haftung für Schäden oder Verluste übernimmt, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Lehrgang entstehen können.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Schäden an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nicht durch den Landkreis ersetzt oder reguliert werden.
Die Lehrgangsteilnehmer erkennen die mit der Ausbildung verbundenen Risiken und Gefahren ausdrücklich an und verzichten auf jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Saale-Holzland-Kreis als Veranstalter und Durchführenden. Durch den Lehrgang entstehende Reisekosten zum Ausbildungsort und zurück zum Standort der jeweiligen Feuerwehr werden nicht durch den Saale-Holzland-Kreis erstatten.